Banken und Kapitalanlagerecht

Das Bankenrecht regelt neben der Genehmigung und der Aufsicht von Kreditinstituten insbesondere die Geschäftsverbindung zwischen der Bank und dem Kunden. Für den Mandanten ist dabei regelmäßig die Prüfung und Durchsetzung seiner Rechte aus der Vertragsbeziehung (Darlehens-, Kreditkarten-, Girokontenvertrag, sowie Schadensersatzansprüche aus Falschberatungen) von Interesse. Die Prüfung dieser Ansprüche erfordert regelmäßig die Sichtung sämtlicher verfügbaren Vertragsunterlagen des Mandanten.

Zuständiger Rechtsanwalt für Banken und Kapitalanlagerecht:
Carsten Waschk