Prozesskostenhilfe

Die Wahrnehmung Ihrer Rechte soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Um Ihnen auch bei geringem Einkommen den Zugang zu Rechtsberatung und Gerichten zu ermöglichen, können Sie für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe beanspruchen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Bitte prüfen Sie jedoch vor Antragstellung:

  1. ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und ob Ihre Versicherung die Kosten übernehmen muss.
    Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung nach.

  2. ob für Sie eine andere Möglichkeit einer kostenlosen Beratung und Vertretung besteht, z.B. als Mitglied eines Mietervereins, einer Gewerkschaft oder einer anderen Organisation.


Wo können Sie den Antrag stellen?
Der prozesskostenhilfeantrag wird bei dem Gericht, bei dem der Prozess geführt wird (Prozessgericht) oder bei der Rechtsantragstelle jedes Amtsgerichts gestellt. In der Regel wird dies durch unsere Rechtsanwälte übernommen werden. Hierzu benötigen wir eine vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Erklärung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Einkommensnachweis oder Steuerbescheid
  • Mietvertrag (angemessene Mietkosten werden berücksichtigt)
  • Belege für sonstige Ausgaben