Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, bitten wir auf Wunsch zunächst Ihren Rechtsschutzversicherer um eine Kostenzusage, bevor wir unsere Tätigkeit aufnehmen und Gebühren ausgelöst werden. Wenn das Risiko versichert ist und Ihr Versicherer eine Deckungszusage erteilt, haben Sie bis auf eine etwaige mit Ihrem Versicherer vereinbarte Selbstbeteiligung keine eigenen Kosten zu tragen.

Rechtsschutzversicherer übernehmen nicht in allen Fällen etwa entstehende Reise- und Abwesenheitskosten, falls Termine außerhalb Bochums wahrzunehmen sind. Falls Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, übernimmt Ihr Versicherer nicht den in der Rechnung enthaltenen und ausgewiesenen Umsatzsteueranteil.