Forderungsmanagment

Ärgern Sie sich über ihre säumigen Schuldner? Wir übernehmen das gesamte Forderungsmanagement, von der Mahnung über das Mahn- und Gerichtsverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Können oder wollen Sie sich nicht selbst um säumige Schuldner kümmern? Dann können wir Ihnen ein professionelles Management anbieten. Beginnend von außergerichtlichen Mahnschreiben über das Mahn- und Vollstreckungsverfahren bis hin zur Klage bekommen Sie bei uns gleichsam alles aus einer Hand. Darin unterscheiden wir uns von zahlreichen Inkassounternehmen, die in der Regel lediglich den außergerichtlichen Forderungseinzug übernehmen. Der Vorteil liegt in einer möglichen Kosten-, wie auch Zeitersparnis. Darüber hinaus haben sie lediglich einen Ansprechpartner. Sofern sie regelmäßig Forderungen über uns einziehen lassen wollen, werden wir Ihnen gerne auch dafür ein interessantes Angebot machen.

Zuständige Rechtsanwälte für Forderungsmanagment:
Patric Wehde

Mahnbescheide müssen bzw. sollten gegebenenfalls Rechnungen als Anlage beinhalten

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.07.2008, Aktenzeichen: IX ZR 160/07

Nimmt ein Gläubiger in einem Mahnantrag auf Rechnungen Bezug, die dem Mahngegner weder zugegangen noch dem Mahnbescheid als Anlage beigefügt sind, so sind die angemahnten Ansprüche nicht hinreichend bezeichnet, soweit sich ihre Individualisierung nicht aus anderen Umständen ergibt. Wird trotzdem ein Mahnbescheid erlas­sen, so hemmt dieser Verjährung selbst dann nicht, wenn die Individualisierung nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nachgeholt wurde.