Werkvertragrecht

Der Werkvertrag unterscheidet sich vom Dienstleistungsvertrag dadurch, dass die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges geschuldet ist. Gegenstand typischer Werkverträge sind beispielsweise Bauarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten, Transportleistungen, Herstellung von künstlerischen Werken oder die Erstellung von Gutachten und Plänen. Die Rechte aus dem Werkvertrag folgen besonderen Regeln. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten aus einem Werkvertrag empfiehlt es sich daher regelmäßig, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Zuständiger Rechtsanwalt für Werksvertragsrecht:
Carsten Waschk
Patric Wehde